Der neu gegründete Verein "Väterbewegung.org"
übersandte den Bundestagsabgeordneten nachfolgend dokumentiertes Informationsschreiben zum Thema Neuregelung des Abstammungsrechts:
Das Schreiben zum Download:
"Appel zur Gleichbehandlung für biologische Vaterschaft"
Neuregelung Abstammungsrecht / Anhörung des Rechtsausschusses vom 18.03.2019
Mutterschaft und Vaterschaft sollen beliebig werden / Biologische Vaterschaft tabuisiert
Sehr geehrte(r) Herr / Frau Abgeordnete,
sind Sie Mutter? Sind Sie Vater? Noch können Sie auf diese Fragen eine eindeutige Antwort geben. Möglicherweise nicht mehr lange. Denn die Vorgaben für Mutterschaft und Vaterschaft sollen nach dem Willen von Grünen und SPD in BGB §§ 1591 und 1592 ff geändert werden. Überlassen Sie das Schicksal unserer Kinder nicht Ausschüssen und Lobbyinteressen. Wenn es um Kinder geht, muss jedes Mitglied des Bundestages Verantwortung übernehmen.
Grüne und SPD wollen in einer Neuregelung des Abstammungsrechts die „Mitmutter“ bzw. den „2. Elternteil“ neben die gebärende Mutter stellen und dies in geltendes Recht überführen.
Mutterschaft und Vaterschaft sollen beliebig werden
Sowohl der am 18.03.2019 im Rechtsausschuss des Bundestages behandelte Gesetzesentwurf der Grünen als auch der aktuell vorliegende Teilentwurf aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium wollen Mutterschaft und Vaterschaft von der biologischen Abstammung lösen. „Voluntative“ – willkürliche - Elemente sollen gestärkt werden. Systemische und genealogische Elemente werden zunehmend ignoriert.
Dabei werden die Interessen und Rechte der Kinder ignoriert, die UN-Kinderrechtskonvention missachtet. Biologische Mutterschaft und biologische Vaterschaft werden marginalisiert.
Im Mittelpunkt des aktuellen Diskurses stehen dabei nahezu ausschließlich scheinbare Erwachsenenrechte und die Interessen von Minderheiten: von lesbischen Paaren und der Reproduktionsmedizin. Eine Frau, die eine sexuelle Beziehung zu einer anderen Frau hat, die Mutter ist, soll ohne großen Aufwand ebenfalls zur „Mutter“ werden – ohne Ansicht der Bedürfnisse und der Genealogie des Kindes.
Abwertung von Mutterschaft und Vaterschaft
Damit wird Mutterschaft generell und das biologische Band zwischen Kind und leiblicher Mutter entwertet. Anstelle des Vaters soll die Partnerin der Mutter treten. Biologische Vaterschaft und das biologische Band zwischen Kind und leiblichem Vater werden ebenfalls entwertet.
Fehlende Logik
Im Entwurf der Grünen wird einerseits über ein vermutetes „Kindeswohl“ argumentiert. Das Kind bräuchte Verlässlichkeit und Rechtssicherheit in Bezug auf seine Eltern. Jedoch soll die geforderte „Mitmutterschaft“ bei Auflösung der lesbischen Paarbeziehung wieder zurückgegeben werden können. Ein Widerspruch und fehlende Logik.
In der Anhörung wurden zusätzliche Auflösungsmöglichkeiten diskutiert: Es müsse weitere Anfechtungsmöglichkeiten geben für die gebärende Mutter, die Mitmutter und die Kinder… Lobbyisten forderten die Auflösung der Zwei-Elternschaft zugunsten von Mehr-Elternschaft (Beispiel: 2 lesbische „Eltern“ plus 2 schwule „Eltern“). Das Kind solle jedoch Anfechtungsmöglichkeiten gegenüber allen 4 „Eltern“ haben, sofern diese im Alter zum Pflegefall werden…
Tatsächlich geht dabei verlässliche Elternschaft und Rechtssicherheit für das Kind zugunsten von Beliebigkeit verloren.
Sieht so ein zeitgemäßes Abstammungsrecht aus? Verbände sagen NEIN.
Zeitgemäße Lösungen über biologische Abstammung werden tabuisiert
Vielmehr gilt es, Mutterschaft und Vaterschaft zeitgemäß zu definieren und beides rechtlich gleich zu stellen. Mutterschaft ist in Deutschland über § 1591 BGB über biologische Abstammung definiert, Vaterschaft lediglich über den Ehestand und den Vermutungsgedanken: „Vater eines Kindes ist der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist“ (BGB § 1592).
Ein Anachronismus, den es zu korrigieren gilt. Verbände fordern die Neudefinition von Vaterschaft über die biologische Abstammung analog zur Mutterschaft. Gleichbehandlung für Frauen und Männer, Mütter und Väter.
Gleichgeschlechtliche Ehen / Partnerschaften sind patchwork-Familien
Es ist völlig unproblematisch, gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern als moderne Formen von patchwork-Familien zu begreifen. Das bedeutet in keinem Falle eine Diskriminierung der Lebenspartnerin der Mutter. Möglicherweise kann das bestehende Adoptionsrecht dementsprechend verändert und angepasst werden.
Die rechtliche Neudefinitionen von Mutterschaft und Vaterschaft hin zu „voluntativen“ Lösungen („intendierte Mutter“, „intendierter Vater“, „Mitmutter“, „2. Elternteil“ usf.) gemäß der Vorgaben von Grünen und SPD sind vor diesem Hintergrund unnötig und daher abzulehnen.
Skandalöse Einladungspraxis der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Grüne, Die Linke, FDP
Skandalös ist die Einladungspraxis des Rechtsausschusses des Bundestages: Es waren überwiegend Juristen und Vertreter von Lobbyverbänden, die gleichgeschlechtlichen Paare vertreten, geladen. Genetiker die die Bedürfnisse der Kinder hätten schildern können, fehlten. CDU/CSU, SPD, Linke, Grüne und FDP verzichteten auf die Ladung von Väterverbänden. Sie setzen sich so dem Verdacht aus, nicht die Mehrheit der Bevölkerung, sondern Klientelpolitik zu vertreten.
Intransparenz: Weitgehende Aussperrung der Öffentlichkeit durch CDU/CSU und SPD
Die Praxis des Rechtsausschusses grenzt an „Hinterzimmerpolitik“. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten mit ihrer Stimmenmehrheit dafür, die Öffentlichkeit weitgehend auszuschließen: Bundestags-TV war nicht zugelassen. Film-, Foto- und Akustik-Dokumente verboten.
CDU/CSU und SPD setzen sich so dem Vorwurf von vorsätzlicher Intransparenz aus.
Teilentwurf aus dem BMJV
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium legte einen Teilentwurf zur Neuregelung des Abstammungsrechts vor, der in großen Teilen dem Entwurf der Grünen entspricht. Verbände werten ihn als an den Interessen der großen Mehrheit der Bevölkerung vorbeigehend und als skandalös.
Zeitgemäße und ganzheitliche Lösungen
Es sind aktuell vor allem Väterverbände, die gegen diese Entwicklung protestieren. Es geht jedoch nicht nur um Väter, es geht auch um Mütter und um die Vertretung der Interessen der großen Mehrheit der Bevölkerung.
Wir bitten Sie, sich dem Protest anzuschließen und sich in der Bundespolitik für mehr Transparenz und für zeitgemäße Regelungen im Abstammungsrecht einzusetzen, insbesondere für
· die Wahrung der Interessen der Kinder
· die zeitgemäße Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung analog zur Mutterschaft
· Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Müttern und Vätern.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement, freuen uns über Ihre Rückmeldung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
(Hier der link zum Bericht aus der Anhörung des Rechtsausschusses vom 18.03.2019)
Väterbewegung in Deutschland
Vaeterbewegung.org
Hartmut Wolters
Vorstandsvorsitzender
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